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Geschäftsbedingungen

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1   AUSLEGUNG


1.1 – Im Rahmen dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Werktag: ein anderer Tag als Samstag, Sonntag oder ein öffentlicher Feiertag in England, wenn die Londoner Banken geöffnet haben.

Bedingungen: Die vorliegenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Ereignisse höherer Gewalt: Ereignisse oder Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle einer der Parteien.

Rechte an geistigem Eigentum: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und damit verbundene Rechte, moralische Rechte, Handels- und Dienstleistungsmarken, Firmen- und Domainnamen, Rechte an Firmenaufmachung und Ausstattung, Firmenwerte und das Recht auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs oder unlauteren Wettbewerbs, Designrechte, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Nutzungs- und Schutzrechte bezüglich der Vertraulichkeit vertraulicher Daten (einschließlich Fachwissens und Betriebsgeheimnisse) und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, in jedem Fall unabhängig davon, ob sie eingetragen oder uneingetragen sind, einschließlich sämtlicher Anmeldungen, Anmeldungs- und Gewährungsrechte, Erneuerungen oder Verlängerungen derselben sowie des Rechts auf Inanspruchnahme einer Priorität dieser Rechte oder aller gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in jeglichem Teil der Welt an oder in Verbindung mit den Waren gelten.

2   GELTUNGSBEREICH


2.1 – Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, auf die in der Bestellung Bezug genommen wird, und sie lösen alle durch den Käufer festgesetzten Bedingungen ab (selbst wenn sie in einem späteren Dokument vorgelegt werden); alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Bestellung sind beendet (hiervon ausgenommen sind solche Vereinbarungen, in die diese Bedingungen aufgenommen wurden).

2.2 – Abweichungen von diesen Bedingungen werden erst durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer wirksam.

2.3 – Eine von einem Kunden eingereichte Bestellung gilt als Angebot durch den Käufer, in dem er anbietet, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und richtig sind.

2.4 – Die Bestellung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Bestellbestätigung (E-Mail ist ausreichend) übermittelt; zu diesem Zeitpunkt entsteht der Vertrag.

3   PREIS


3.1 – Der für die Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Preis ist der Preis des Verkäufers zum Zeitpunkt des Versands der Waren beziehungsweise der Durchführung der Leistungen.

3.2 – Der Warenpreis schließt die Kosten für die Standardverpackung des Verkäufers ein, nicht jedoch die Lieferung. Über die Lieferkosten erteilt unser Hauptbüro jederzeit Auskunft. Im Preis ist keine Mehrwertsteuer enthalten.

4   ZAHLUNG


4.1 – Die Zahlung für Waren oder Dienstleistungen muss innerhalb von 20 Werktagen ab Rechnungsdatum erfolgen, wenn nichts anderes auf der Rechnung angegeben ist.

4.2 – 4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für überfällige Beträge Zinsen zu einem Zinssatz von 4 % p.a. auf den Basissatz des zu dem Zeitpunkt jeweilig geltenden Satzes der Lloyds Bank plc zu berechnen, die täglich ab Fälligkeitsdatum der Zahlung unter Klausel 4.1 bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung berechnet werden.

4.3 – Der Verkäufer kann den Käufer jederzeit auffordern, Zahlungen vor Lieferung vorzunehmen, oder Sicherheiten für eine Zahlung verlangen.

4.4 – Falls der Käufer es versäumt, die Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit oder wenn es gefordert ist, zu leisten, kann der Verkäufer (unbeschadet jeglicher anderer Rechtsmittel, über die er möglicherweise verfügt) diesen Vertrag und/oder jeden anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kündigen und/oder die Lieferung im Rahmen dieses oder jedes anderen Vertrages aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.

4.5 – Der Käufer hat keinen gesetzlichen Anspruch oder ein anderes Recht zur Aufrechnung.

5   LIEFERUNG


5.1 – Lieferdaten sind nur Näherungswerte und der Verkäufer ist nicht für etwaige Verluste oder Schäden verantwortlich, die aus einer Verzögerung der Lieferung aller bestellten Waren oder eines Teils davon oder einer Verzögerung der Durchführung jeglicher Dienstleistungen erwachsen.

5.2 – Unbeschadet Klausel 5.1. ist der Verkäufer nicht haftbar für jegliche Lieferverzögerungen oder Nicht-Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen oder jegliche andere Verletzung des Vertrags, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung im Ganzen oder in Teilen zu stornieren oder auszusetzen.

5.3 – Im Fall einer Bestellung von Waren einer Art oder einer Beschreibung, die normalerweise nicht durch den Verkäufer am Lager vorrätig gehalten wird und daher durch den Verkäufer speziell angefertigt, in Auftrag gegeben oder importiert wird, um eine solche Bestellung durchzuführen, akzeptiert der Käufer 10 % mehr oder 10 % weniger Ware als bestellt, wobei der Gesamtpreis der Bestellung entsprechend angepasst wird.

6   RISIKO UND EIGENTUM


6.1 – Das Risiko für alle Waren, die dem Käufer bereitgestellt werden, geht mit Lieferung auf den Käufer über.

6.2 – Dem Käufer gelieferte Ware bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis dieser den vollen Betrag in bar oder verfügbaren Mitteln für jene Waren und für alle anderen durch den Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren oder durchgeführten Leistungen erhalten hat, zu denen noch Zahlungen offen sind.

6.3 – Bis das Eigentum der Waren auf den Käufer übergeht:

6.3.1 – bewahrt der Käufer jene Ware als Verwahrer des Verkäufers auf;
 
6.3.2 – schützt und lagert der Verkäufer die Waren getrennt von anderen, von ihm selbst gelagerten Waren, sodass sie sofort als Eigentum des Käufers zu erkennen sind;
 
6.3.3 – die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten [and keep them insured against all risks for their full price from the date of delivery];

 
6.4 – Der Käufer kann die Waren im gewöhnlichen Betriebsablauf nutzen oder verkaufen (aber nicht unter anderen Umständen), bevor der Verkäufer die vollständige Zahlung für seine Waren erhält. Sollte der Käufer die Waren vor diesem Zeitpunkt verkaufen:

6.4.1 – tut er dies als Eigenhändler und nicht als Vertreter des Verkäufer; und
 
6.4.2 – geht das Eigentumsrecht an den Waren sofort vor dem Zeitpunkt, an dem der Weiterverkauf durch den Käufer erfolgt, vom Verkäufer an den Käufer über.]

 
6.5 – Falls der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer verletzt oder die Bestellung oder der Vertrag für die Lieferung der Waren beendet wurde oder gemäß Klausel 9 unten beendet werden könnte, und vorausgesetzt, die Waren existieren noch und wurden nicht weiterverkauft, kann der Verkäufer:

6.5.1 – durch Mitteilung an den Käufer die Rücklieferung der Waren verlangen und/oder
 
6.5.2 –  mit oder ohne vorherige Mitteilung die Waren wieder in Besitz nehmen und diese verkaufen.

 
6.6 – Zum Zwecke dieser Klausel ermächtigt der Käufer die Vertreter des Verkäufers unwiderruflich, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Waren befinden, und die Waren auf Kosten des Käufers zu entfernen.

7   ÜBERPRÜFUNG


7.1 – Falls die Waren in der Obhut eines Transportunternehmens vollständig oder teilweise Schaden nehmen oder verloren gehen, ersetzt der Verkäufer (nach eigener Wahl) entweder die Waren oder erstattet dem Käufer den Kaufpreis, wobei die Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit derlei Waren jedoch nicht über die Kosten für ihren Ersatz oder den durch den Käufer für sie bezahlten Preis übersteigt.

7.2 – Der Verkäufer ist nicht haftbar gemäß Klausel 7.1 oben, sofern die folgenden Bedingungen streng eingehalten werden:

7.2.1 – Im Fall der Nichtlieferung einer ganzen Warensendung muss der Käufer den Verkäufer schriftlich innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum davon in Kenntnis setzen.
 
7.2.2 – Im Fall der Beschädigung von Waren oder des Verlustes eines Teils einer Sendung muss die Sendung in Anwesenheit des Transportunternehmens überprüft werden. Falls Waren beschädigt oder verloren gegangen sind, muss der Frachtbrief entsprechend indossiert werden und der Käufer muss den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden ab Lieferung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung muss innerhalb der folgenden fünf Tage in Schriftform bestätigt werden.

 
7.3 – Ohne RMA-Nummer dürfen keine Waren retourniert werden. Wenn Waren korrekt geliefert wurden und anschließend gegen Gutschrift zurückgegeben werden, fallen 10 % Bearbeitungsgebühren an. Eine Gutschrift wird nur ausgestellt, wenn die Waren unbeschädigt und für den Weiterverkauf geeignet sind. Unabhängig vom Grund der Retoure muss die den Waren zugeordnete RMA-Nummer angegeben werden.

7.4 – Der Verkäufer kann kein Produkt zurücknehmen, wenn es in irgendeiner Weise weiter verarbeitet oder verändert wurde. Der Käufer muss sich vor der weiteren Verarbeitung von der Qualität und Eignung aller Waren überzeugen. 

8   HAFTUNG UND GARANTIE


8.1 – Die Haftung des Verkäufers für Tod oder Personenschaden infolge von Fahrlässigkeit oder, falls zutreffend, der Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Verkäufers wird durch keine der vorliegenden Bedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt.

8.2 – Alle durch den Verkäufer oder in dessen Auftrag gelieferten oder verarbeiteten Waren oder durchgeführten Leistungen, die sich bei Überprüfung als schadhaft an Material oder Verarbeitung erweisen, ersetzt der Verkäufer dem Käufer (nach eigener Wahl), oder er erstattet dem Käufer den Preis der Waren oder Leistungen.

8.3 – Der Käufer bestimmt die Eignung der Waren für die beabsichtigte Nutzung und verlässt sich nicht auf Erklärungen durch den Verkäufer oder in dessen Namen.

8.4 – Der Verkäufer haftet nicht für jegliche Folgeschäden bzw. indirekte Verluste oder Schäden (für entgangenen Gewinn oder andere), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden, die der Käufer erlitten hat, unabhängig davon, ob dieser Verlust oder Schaden aus einer Pflichtverletzung, einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung oder auf andere Weise (einschließlich eines Verlusts oder Schadens aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers) entstanden ist.

8.5 – Mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Fälle sind alle Garantien und Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

8.6 – Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten sämtliche gelegentlich erforderlichen Importlizenzen und andere für die Waren erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Falls vom Verkäufer verlangt, stellt der Kunde dem Verkäufer diese Genehmigungen vor dem betreffenden Versand zur Verfügung. Der Kunde zahlt außerdem sämtliche örtlichen Importsteuern und/oder Importzölle.

8.7 – Für die Dauer von einem Jahr ab dem Datum, an dem der Kunde die Waren erhält, hat der Kunde bei angesehenen Versicherungen einen angemessenen Versicherungsschutz zu unterhalten, der alle Risiken abdeckt, gegen die ein umsichtiger Geschäftsmann in der Regel im Zusammenhang mit den Risiken versichert ist, die mit der Nutzung und/oder dem Weiterverkauf der Waren verbunden sind; außerdem hat er dem Verkäufer auf Anfrage vollständige Einzelheiten über diesen Versicherungsschutz und den Erhalt der derzeitigen Prämie vorzulegen.

9   KÜNDIGUNG


9.1 – Ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel kann der Verkäufer bei Nichterfüllung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer eine Bestellung und/oder einen Vertrag im Ganzen oder teilweise stornieren oder kündigen, wenn:

9.1.1 – der Käufer eine wesentliche Verletzung der Bedingungen begeht. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen beschließen, dem Käufer eine Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes zu geben (falls ein solcher Verstoß zu beheben ist), und der Verkäufer kann den Vertrag kündigen, wenn der Käufer den Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung hierüber behoben hat;
 
9.1.2 – für das Eigentum oder das Vermögen des Käufers oder einen Teil davon ein Zwangs- oder Insolvenzverwalter bestimmt oder ein Gerichtsbeschluss verhängt oder ein Beschluss zur Abwicklung des Käufers gefasst wurde (außer zum Zwecke der Zusammenlegung oder Umstrukturierung), oder wenn der Käufer ein Konkursvergehen begeht oder ein Konkursantrag gegen den Käufer gestellt wird (oder vergleichbare Verfahren gemäß der Gesetze jedes Landes außerhalb des Vereinigten Königreichs eingeleitet werden);
 
9.1.3 – der Käufer die Führung seines Unternehmens vollständig oder in wesentlichen Teilen aussetzt oder einstellt oder mit der Aussetzung oder Einstellung desselben droht; oder
 
9.1.4 – die finanzielle Lage des Käufers sich so verschlechtert, dass die Fähigkeit des Käufers, seinen Verpflichtungen angemessen nachzukommen, nach Ansicht des Verkäufers gefährdet ist.

 

10   GEISTIGES EIGENTUM


10.1 – Der Kunde erkennt Folgendes an:

10.1.1 – Die geistigen Eigentumsrechte sind Eigentum des Verkäufers (oder seines Lizenzgebers);
 
10.1.2 – Keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung wird so ausgelegt, dass sie dem Kunden Rechte bezüglich der geistigen Eigentumsrechte gewährt, außer dass der Kunde die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers ausschließlich im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Waren des Kunden verwenden darf (einschließlich des Marketings derselben). Der Verkäufer übt seine vollumfänglichen Nutzungsrechte an seinen Handelsmarken innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aus, und der Kunde soll den Verkäufer wie erforderlich unterstützen, indem er Parallelimporteure daran hindert, die Rechte des Verkäufers zu schwächen; und
 
10.1.3 – Jegliche Bekanntheit der an den Waren angebrachten oder befestigten Handelsmarken kommt dem alleinigen Nutzen des Verkäufers oder jeglichen anderen Eigentümern der Handelsmarken zugute.

 
10.2 – Außer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag darf der Kunde keine Marken oder Handelsnamen (einschließlich Firmennamen) verwenden oder zu registrieren versuchen, die mit Marken oder Handelsnamen identisch sind, diesen zum Verwechseln ähneln oder diese enthalten, an denen der Verkäufer oder ein mit dem Verkäufer verbundenes Unternehmen irgendwo auf der Welt Rechte besitzt oder geltend macht.

11   PRODUKT-RÜCKRUF


11.1 – Wenn der Kunde Kenntnis von einem Antrag, einem Gerichtsbeschluss oder einer anderen Anweisung einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde erhält oder Gegenstand einer solchen ist, laut der er Waren vom Markt zu nehmen hat (Rückrufanzeige), hat er den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine Abschrift dieser Rückrufanzeige beizufügen.

11.2 – Falls gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, kann der Kunde nur mit schriftlicher Genehmigung und gemäß Klausel 1.4 einen Rückruf oder eine Rücknahme der Waren vom Markt durchführen.

11.3 – Der Verkäufer kann eine Aufforderung zum Rückruf oder zur Rücknahme der Waren vom Markt herausgeben (Freiwillige Rückrufanzeige), falls der Verkäufer vernünftigerweise annimmt oder einen angemessenen Grund hat anzunehmen, dass die Waren unsicher sind oder sein könnten.

11.4 – Der Kunde muss auf eigene Kosten:

11.4.1 – jeglicher Rückrufanzeige oder freiwilliger Rückrufanzeige Folge leisten; und
 
11.4.2 – die Unterstützung leisten, die der Verkäufer vernünftigerweise benötigt, um die Waren vom Markt zurückzurufen oder zurückzunehmen; weiterhin hat er den Anweisungen des Verkäufers bezüglich des Ablaufs der Umsetzung dieses Rückrufs oder dieser Rücknahme Folge zu leisten.

 

12   GERICHTSSTAND


12.1 – Alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer, bei denen Waren in die Republik Irland versendet oder Dienstleistungen ebenda erbracht werden, unterliegen dem Recht der Republik Irland und der Käufer ist damit einverstanden, sich an die Gerichtsbarkeit der Gerichte in der Republik Irland im Hinblick darauf zu wenden.

12.2 – Wenn oben nicht anders angegeben, unterliegen alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer englischem Recht und werden dementsprechend ausgelegt. Der Käufer ist einverstanden, sich im Hinblick darauf der Gerichtsbarkeit der Gerichte in England zu unterwerfen.


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